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aktuelle Förderungen des AMS für neue und auch bestehende Mitarbeiter

Das Arbeitsmarktservice unterstützt UnternehmerInnen bei der qualifizierten Personalsuche wie auch Personalentwicklung

Die Förderungen des AMS greifen in verschiedenen Bereichen dem Unternehmen unter die Arme.

Mit dem persönlichen eAMS Konto hat jeder Unternehmer und jede Unternehmerin Zugang zu den online-Services des AMS.

 

1) Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen (EPU)

Diese Förderung kommt bei einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis von

  1. arbeitslosen Personen, die seit mindestens 2 Wochen beim AMS vorgemerkt sind und
  2. bei vorgemerkten arbeitsuchenden Personen unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung zum Tragen.

Gefördert wird ein ¼ des laufenden Bruttoentgeltes, wobei die Mindestdauer der Beschäftigung 2 Monate und die Maximaldauer ein Jahr beträgt.
Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden betragen. Die Antragstellung kann bis zu 6 Wochen nach Beginn des Dienstverhältnisses erfolgen.

2) Eingliederungsbeihilfe (EB)

Bei dieser Förderung handelt es sich um einen Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten.
Gefördert werden ALLE Arbeitgeber/innen, wobei die Höhe und Dauer der Förderung im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und Arbeitgeber/in vereinbart werden.
Wichtig ist die Kontaktaufnahme de s/de r Förderungswerbers/in VOR Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen Berater/in der regionalen Geschäftsstelle des AMS.
Weiters ist ein Beratungsgespräch zwischen Arbeitgeber/in und AMS betreffend der zu fördernden Person Voraussetzung.

3) Arbeitserprobung (AE)

Was ist eine Arbeitserprobung und wofür steht sie?
Diese arbeitsmarktpolitische Maßnahme dient der Überprüfung der fachlichen oder/und persönlichen Eignung für die beabsichtigte Beschäftigung und soll die Arbeitsaufnahme in Hinblick auf Abschluss eines konkreten Dienstverhältnisses erleichtern.

Voraussetzungen

  1. Es besteht kein Dienstverhältnis zum Betrieb während des vereinbarten Zeitraumes
  2. Es existiert eine schriftliche Vereinbarung zwischen Förderwerber/in und dem Betrieb
  3. Das wöchentliche Ausmaß der AE muss mindestens 16 Wochenstunden umfassen
  4. Im Rahmen von Personalauswahlverfahren ist die AE nicht möglich

Kosten
Es besteht kein Entgeltanspruch gegenüber dem Betrieb.
Während der AE wird Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gewährt.

4) Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB)

Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Fort- und Weiterbildung von Arbeitnehmer/innen mit dem Ziel

  1. die Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen durch Qualifizierung zu sichern
  2. die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber/innen zu erleichtern

Begehrenseinbringung: mindestens 1 Woche vor Kursbeginn!
Bei dieser Förderung sind regional unterschiedliche Regelungen möglich. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartner/innen in den jeweiligen Bundesländern!

Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:

  1. Arbeiternehmer/innen ab 45 Jahre (60 % der Kursgebühren bis 49 Jahren,
    ab dem 50. Lebensjahr 70% der Kursgebühren)
  2. Frauen mit höchstens Lehre oder mittlerer Schule (60 % der Kursgebühren)
  3. Wiedereinsteiger/innen nach der Kinderbetreuung (60 % der Kursgebühren)

Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt 10.000,-- € pro Teilnehmer/in und Begehren.
Diese Personen müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis oder in Elternkarenz befinden!

5) Qualifizierungsberatung für Betriebe (QBB)

Gefördert wird die Beratungsleistung zur Unterstützung der Personalentwicklung in Betrieben bei Arbeitgeber/innen mit bis zu 50 Mitarbeiter/innen.
Die Kosten werden vom AMS und ESF für die maximale Beratungsdauer von 3 Tagen getragen. 

6) FIT Frauen in Handwerk und Technik

Diese Förderung inkludiert

  • die Förderung der Qualifizierung von Frauen in handwerklich technischen Berufen
  • die Finanzierung von Facharbeiter Innenintensivausbildungen (Lehrabschluss)
  • Ausbildungen an berufsbildenden, mittleren und höheren Schulen (z.B. technische
    Fachhochschulen oder Kollegs)

Ansprechperson:
Andrea-Maria Bauer AMS Wien
Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse

Hier können Sie den kompletten Vortrag als Powerpoint Präsentation downloaden: Hier klicken.

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