Der Bildungsfreibetrag ist eine fiktive Betriebsausgabe, die vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Gewinnermittlung geltend gemacht werden kann. Gefördert werden Unternehmen, die ihren angestellten Mitarbeiter/innen Fortbildungen zahlen.
Was wird gefördert ?
- außerbetrieblichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen
- Gefördert werden Kurs- und Lehrgangsgebühren, Vortragendenhonorare, Miete für externe Schulungsräume, Kosten für Skripten und Lehrbehelfe.
- Vom Arbeitgeber finanzierte Weiterbildung von Mitarbeiter/innen im betrieblichen Umfeld
Voraussetzungen:
- Vorlegen eines Belegs, laut dem der Arbeitgeber Weiterbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen bei einer externen Bildungseinrichtung bezahlt hat
- Vollständige Einnahmen- Ausgabenrechnung (bei Pauschalierung kann der BFB nicht geltend gemacht werden)
Förderbetraghöhe:
- Der externe Bildungsfreibetrag kann seit 2002 in Höhe von höchstens 20% der angefallenen Aufwendungen im Rahmen der Gewinnermittlung geltend gemacht werden.
- Alternativ zum Bildungsfreibetrag können die Aufwendungen, für die ein externer Bildungsfreibetrag zustehen würde, auch im Rahmen eine Bildungsprämie in Höhe von 6 % berücksichtigt werden
Kontakt:
Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtsstraße 2b
A-1030 Wien
Internet: www.bmf.gv.at
http://www.berufsinfo.at/bildford/bund_03.htm
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