Werden die Vorschriften nicht eingehalten kann dies zu ungültigen Vertragsabschlüssen und Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb führen. Im worstcase sind teure rechtliche Konsequenzen die Folge.
Die WKO bietet für Ihre Mitglieder ein „Rechtshilfepaket Onlinehandel“ an, welches mit einer namhaften Kärntner Rechtsanwaltskanzlei zusammen ausgearbeitet wurde und zu einem Spezialpreis von € 850,- (zuzüglich USt) angeboten wird. Das Landesgremium Versand-, Internet- und allgemeiner Handel gewährt einen
Zuschuss von € 450,-
Ganz Schnelle erhalten sogar einen Zuschuss von 850€ !
Das Rechtshilfepaket beinhaltet folgende Leistungen:
- Erstellung der notwendigen Rechtstexte, angepasst an die jeweiligen individuellen Bedürfnisse und Vertriebskanäle
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Widerrufs- bzw. Rücktrittserklärungen
- Impressum
- Datenschutzklauseln
Voraussetzungen:
- Mitgliedschaft im Landesgremiums des Versand-, Internet- und allg. Handels Kärnten
Ausnahme: jene Unternehmen, die dem Gremium durch die Anmeldung eines allgemeinen Handelsgewerbes
zugereiht werden, da ein Sortimentsschwerpunktnoch nicht bekannt ist
(allgemeines Handelsgewerbe –ohne Sortimentsbekanntgabe 318-0600),
- jene Unternehmen, deren Grundumlagenrückständelänger als ein Jahr betragen,
- Unternehmer mit einem laufenden Insolvenzverfahren.
- Es werden nur Leistungen der Partner-Rechtsanwaltskanzlei gefördert
- Der Zuschuss des Landesgremiums wird einmal pro Unternehmen(inkl. aller Standorte) gewährt.
- Die Reihung der Förderungen erfolgt nach dem Datum der Beantragung.
- Die Förderzusage gilt 4 Monate ab Bewilligung der Förderungdurch das Landesgremium.
- Es werden ausschließlich Förderungen in einer Periode von 2 Jahren gewährt,jedoch kann der mit der Rechtsanwaltskanzlei ausverhandelte Spezialpreis auchunter 2 Jahren ein weiteres Mal in Anspruch genommen werden.
- Die Überweisung des Zuschusses erfolgt nach Übermittlung der Rechnung derAnwaltskanzlei inklusive Zahlungsbestätigung an das Landesgremium.
- Es steht eine beschränkte Höhe von Fördermitteln zur Verfügung (Euro 20.000,–).
Kontakt:
Wirtschaftskammer Kärnten
Sparte Handel
Evelin Schnögl
T 05 90 90 4-305
E evelin.schnoegl@wkk.or.at
Weitere Informationen: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=717520&dstid=6590
|