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Förderung von Internationalisierungsmaßnahmen

Wie gewinnen KMUs neue Kundengruppen und eine starke Wettbewerbungsfähigkeit? Der Auftritt am internationalen Markt bedeutet neue Chancen, aber auch neue Risiken, die nun mit der Förderung abgefangen werden sollen.

Förderwerber

KMU UnternehmerInnen, die eine physische oder juristische Person sind oder eine eingetragene Personengesellschaft, können nun bis Ende 2013 die Internationalisierungsförderung beantragen. Das Unternehmen muss dabei sein Hauptgeschäft im Burgenland betreiben.

Gegenstand der Förderung
Das Land Burgenland fördert Internationalisierungsmaßnahmen wie die Einführung bestehender oder neuer Produkte bzw. Dienstleistungen in einem neuen Markt. Unterstützung gibt es auch für Beteiligungen an internationalen Messen und Ausstellungen sowie auch für eine Internationalisierungsberatung.

Förderhöhe:
Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines verlorenen Zuschusses in Höhe von 50 % der förderbaren Kosten.
Es können max. 5 Beratungstage für die Erstellung einer Marktstudie und zusätzlich max. 10 Beratungstage für die übrigen Punkte (Länderexpertise, Machbarkeitsstudien, Marketingkonzepte, rechtliche und steuerliche Themen, Internationalisierungsstrategie) gefördert werden.

Förderstelle
Förderanträge sind mit dem dafür aufgelegten Formular vor Beginn des Vorhabens oder der Tätigkeit bei nachfolgender Förderstelle einzubringen:

Wirtschaftsservice Burgenland AG – WiBAG 7000 Eisenstadt, Technologiezentrum Tel.: +43 (0)5 9010 21-0 Fax: +43 (0)5 9010 21-10 office@wibag.at Internet: www.wibag.at

 



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