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AMS Mitarbeiterförderungen

Unternehmer klagen über hohe Lohnkosten, fehlende Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen und gehen daher ungern das wirtschaftliche Risiko ein, neues Personal zu beschäftigen. Die AMS Mitarbeiterförderungen setzt genau hier an.

Einen Zuschuss zu den Lohnkosten erfolgt bei:

Förderung 1: Eingliederung ("Come Back")
Für Arbeitslose ab 45 Jahren (bei Frauen) und ab 50 Jahren (bei Männern) und Arbeitsuchende unter 25 Jahren, die mindestens 6 Monate arbeitslos vorgemerkt sind (bzw. bei Personen ab 25 Jahren beträgt der Zeitraum 12 Monate). Auch bei Langzeitarbeitslosen, Wiedereinsteigern oder Jobsuchenden ohne Praxiserfahrung können mit Ausnahmen Förderungen gewährt werden.

Förderung 2: EPU Unternehmen
Das AMS fördert den Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung von EPUs für den ersten Mitarbeiter bzw. für die Beschäftigung eines neuen Mitarbeiters nach 5 Jahren. Das AMS gewährt die Beihilfe für die Dauer eines Jahres bei einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

Förderung 3: Auch fördert das AMS fehlende Ausbildungen bzw. Qualifizierungsmaßnahmen bei

  • Lehrlingen
  • Elternteilzeitkarenz
  • Solidaritätsprämienmodell

Im Zuge von Umstrukturierungen benötigen UnternehmerInnen oftmals Beratung bei neuen Qualifizierungs- und Arbeitszeitmodellen. Eine "Flexibilitätsberatung für Betriebe" ist beim AMS kostenlos.

Kontakt:
Ansprechpartner ist die jeweilige AMS Geschäftsstelle Ihres Bundeslandes. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht und diese regionale Unterschiede aufweisen können.

Mehr Informationen finden Sie auf:http://www.ams.at/sfu/14091.html



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