Einige Firmen, vorrangig größere Betriebe, stellen eigenes Personal ab, das sich um staatliche finanzielle Unterstützungen bemüht. Gratulation an jene, die es sich leisten können!
Aber was ist mit uns kleineren Unternehmen, denen solche Ressourcen nicht zur Verfügung stehen?
Wir hören zwar immer wieder, dass es eine ergiebige Förderlandschaft gibt, aber wer hat schon die Möglichkeiten sich über bestehende Beihilfen immer am Laufenden zu halten? Nicht nur das Wissen über deren Existenz, sondern auch die Praxistauglichkeit ist ein wesentlicher Faktor. Was nützt mir eine potenzielle finanzielle Beihilfe, die mit einem nicht vertretbaren Aufwand verbunden ist? Rechnen sich die Mühen für einen geforderten Businessplan inklusive Finanzierungskonzept für die kommenden drei bis fünf Jahre? Ist es die Anstrengung für die Erstellung einer umfangreichen Projektbeschreibung wert?
Kurze persönliche Vorgeschichte:
Genau vor diesen und auch weiteren Fragen stand ich vor wenigen Jahren.
In der Aufbauphase eines Projektes, welches sich mittlerweile unter der Marke "KMU Center" etabliert hat, suchten die Projektleiterin und ich eine neue Arbeitskraft.
Hoffnungsvoll kontaktierten wir das AMS mit einer Stellenbeschreibung und gleichzeitig reichten wir beim Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) den sogenannten Innovationsassistenten zur Förderung ein.
Um den Geschichtsausflug etwas abzukürzen: alle diese Bemühungen waren nicht nur reine Zeitverschwendung sondern auch ein Anschlag auf unsere Nerven. Die vorstelligen Personen waren weder wirklich interessiert noch vorab ausgesucht, und die Fördereinreichung wurde, wie ich später erfahren durfte, wegen der Nennung eines bestimmten Begriffes im Antrag, abgelehnt.
Ich möchte nicht nachrechnen wie viele Stunden oder besser Tage an Aufwand dadurch vergeudet wurden.
Zu dieser Zeit gab uns ein Businesspartner den Hinweis, uns mit unserem Anliegen an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (abgekürzt WAFF) zu wenden.
Plötzlich ging alles sehr schnell und einfach! Eine wirklich sehr motivierte WAFF Betreuerin kam vorbei, hörte sich unser Anliegen an und innerhalb von wenigen Wochen hatten wir eine Mitarbeiterin mittels einer Arbeitsstiftung für 18 Monate bei nicht möglich gehaltenen Konditionen bei uns. Unbürokratisch, extrem kosteneffizient, sehr bemüht und dazu endlich auch einmal unternehmerfreundlich. Diese Stiftung ging dann in ein "normales" Arbeitsverhältnis über.
Durch diese positive Erfahrung entflammt, habe ich mich seitdem intensiver mit diesem Thema beschäftigt und freue mich meine Erfahrungsschätze weiterzugeben.
Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Förderungen für unterschiedliche Bereiche. In den folgenden Zeilen möchte ich mich vorrangig dem Thema "Mitarbeiterförderung und Weiterbildung" mit dem Schwerpunkt Praxistauglichkeit widmen. Deshalb wird auch kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Zudem werden die Förderungen laufend im Detail den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen angepasst und gewisse Kriterien können sich deshalb innerhalb kürzester Zeit ändern.
Die angeführten Weiterbildungsmaßnahmen wurden nicht nur theoretisch erarbeitet, sondern tatsächlich allesamt auch praktisch im Selbstversuch erprobt.
Zum eigentlichen Thema:
Generell werden Maßnahmen gefördert, die neue Arbeitsplätze schaffen, oder bestehendes Personal absichern. Gleich vorweg eine gute und eine, um es positiv auszudrücken, "ernüchternde", wenn auch nicht überraschende Information: Es bestehen ein Vielzahl von Möglichkeiten, um Mitarbeiter gefördert zu bekommen. Effiziente Zuschüsse für Ausbildungsmaßnahmen, die man sich als Unternehmer selber angedeihen lässt, werden von den Förderstellen sicherlich moralisch gut geheißen, aber monetär nicht wirklich gewürdigt.
Wichtig bei allen Förderungen ist, dass grundsätzlich nur zukünftige Maßnahmen bzw. Investitionen gefördert werden. Bereits vor der Antrageinreichung getätigte Ausgaben werden in der Regel nicht anerkannt.
Die betreffenden Fördermöglichkeiten können wir auf zwei Hauptbereiche subsumieren: Förderung für neue Mitarbeiter und Zuschüsse für bestehendes Personal. Folgend eine "nüchterne" Auflistung der einzelnen Maßnahmen:
1.) Neuer Arbeitsplatz:
a.) Erster Mitarbeiter für Einzelpersonenunternehmen
Neben der Möglichkeit welche die Neugründungsförderung (NEUFÖG – siehe auch http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?stid=517981) bietet, ist vor allem die Förderung des ersten Mitarbeiters für Einzelpersonenunternehmen erwähnenswert. Der Bruttobezug des/der zukünftigen Arbeitnehmers/in, der mindestens zwei Wochen beim AMS vorgemerkt sein muss, wird zu 25% bis zu einem Jahr lang vom AMS gefördert. Die Einreichung erfolgt unbürokratisch und die erforderte Dokumentation beschränkt sich auf ein Minimum.
Weitere Informationen finden sich unterhttp://www.ams.at/sfu/14091_21813.html
b.) Eingliederungsbeihilfe (Come Back)
Für die Einstellung von älteren Arbeitnehmern/innen oder Langzeitarbeitslose, darunter fallen laut Definition Personen die über ein Jahr als arbeitslos gemeldet sind, zahlt das AMS maximal 7 Monate lang einen individuell festgelegten Zuschuss.
Sowohl die Einreichung als auch der Ablauf ist unkompliziert und für jeden leicht umsetzbar.
Weitere Informationen finden sich unter: http://www.ams.at/sfu/14091_18660.html
c.) Arbeitsstiftung:
Dieses Programm hat eine sehr bewegte Vergangenheit hinter sich. Anfangs unter dem Namen Cluster Support Programm (CSP) bekannt, entwickelte sich dieses Stiftungsprogramm zu „AquA+“. Im Zentrum steht die arbeitsplatznahe Qualifizierung des/der zukünftigen Arbeitnehmers/in. Auch in diesem Fall muss der Kandidat beim AMS vorgemerkt sein. Während der Qualifizierung, welche in der Regel sechs Monate andauert und 1/3 Theorieanteil durch externe Bildungseinrichtung beinhalten muss, ist der Mitarbeiter weiter beim AMS gemeldet. Der Arbeitgeber zahlt einen Bildungsbonus in der Höhe von 100,- EUR (200,- ab 7 Monate) und die Ausbildungskosten. Sowohl bei der Einreichung als auch während der Qualifizierung steht ein Berater zur Verfügung und somit sind die administrativen Aufgaben überschaubar.
Weitere Information findet sich "in Zukunft" unter: http://www.ams.at/wien/sfu/14091_23523.html
Da die aktuelle Variante ein Pilotprojekt ist, sind Unterlagen hierzu nur bedingt vorhanden.
aktuellen Informationen und Details hier als pdf
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d.) Innovationsassistent
Grundvoraussetzung für die Einreichung ist ein für das Unternehmen neues innovatives Projekt, durch das ein oder mehrere Arbeitsplätze geschaffen werden. Im Rahmen dieses Innovationsprojektes, welches maximal 18 Monate dauern kann, werden:
- 50% der Kosten für von externen Schulungsträgern durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen (max. 7.300,- EUR)
- 50% der Beratungskosten (max. 4.700,- EUR)
- 50% des Bruttogehaltes je InnovationsassistentIn (max. 47.000,-EUR)
vom Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) gefördert.
Im Gegensatz zu den bisher angeführten Fördermöglichkeiten werden die Einreichungen nach dem Wettbewerbsprinzip beurteilt und gereiht. Da nur die am besten bewerteten Anträge genommen werden, gibt es somit keine Gewährleistung, dass sich der Aufwand lohnt. Sowohl die Einreichung, als auch das Reporting während des Innovationsprojektes sind umfangreich und sehr anspruchsvoll.
Weitere Informationen finden sich unter: http://www.waff.at/service-fuer-unternehmen/qualifizierung-von-mitarbeiterinnen/innovationsassistenz/
2.) Bestehendes Personal:
a.) Qualifizierungsförderung
Wie der Name der Maßnahme erahnen lässt, steht die Weiterqualifizierung bestehender Mitarbeiter im Zentrum der Förderung.
Förderbar sind unter anderen
- ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre,
- Frauen mit Lehrausbildung oder mittlerer Schule
- WiedereinsteigerInnen.
Pro Begehren können maximal 10.000,- EUR Ausbildungskosten vom AMS anerkannt werden. Die Förderhöhe liegt individuell zwischen 60% bis 75%. Der zugehörige Antrag und die Dokumentation sind unbürokratisch und einfach. Eine passende Weiterbildungsmaßnahme ist zum Beispiel das beliebte MBA Fernstudium. Informationen und Details hier als pdf
Pdf downloaden
Weitere Informationen finden sich unter: http://www.ams.at/sfu/14094_18672.html
b.) Bildungskarenz
Für "wirtschaftlich schwierigen Zeiten" gibt es vom Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) Unterstützung für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter weiter beschäftigen wollen. Mittels der "Bildungskarenz", die bis zu einem Jahr dauern und auch in Teilen in Anspruch genommen werden kann, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich im Rahmen ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses karenzieren zu lassen, um sich weiterzubilden.
Der Mitarbeiter ist weiterhin kranken- und unfallversichert und die Karenzzeit wird bei der Pensionsvermittlung berücksichtigt. Der Teilnehmer erhält ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes und kann sogar geringfügig im Betrieb weiter beschäftigt bleiben. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten der Ausbildungsmaßnahmen und gegebenenfalls die Ausgaben für die geringfügige Anstellung.
Dieses Konzept ermöglicht eine enorme Kosteneinsparung für das Unternehmen. Zudem bleiben der Arbeitnehmer und sein Wissen dem Betrieb erhalten.
Der Mitarbeiter erhält neben einer Weiterqualifizierung noch eine Arbeitsplatzsicherung mit möglichst geringem finanziellem Verlust.
Rechnungsbeispiel als Orientierungshilfe:

Die angegebenen Zahlen sind Richtwerte und müssen individuell berechnet werden.
Weitere Informationen finden sich unter: http://www.bmask.gv.at/cms/site/attachments/2/8/8/CH0660/CMS1233588509300/bildungskarenz.pdf
Die KMU Akademie und Management AG hat, basierend auf der Bildungskarenz, ein Komplettpaket geschnürt, welches die Förderung ideal mit einem virtuellen Unterricht kombiniert. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von diesem "JIM - Job in Motion" Konzept.
Da man bei der Einreichung von der Wiener Geschäftsleiterin unterstützt wird, zahlt sich der geringe Aufwand für die Einreichung auf jeden Fall aus. "JIM" ist für alle Betriebe zu empfehlen, die Kosten einsparen wollen (oder müssen) aber Mitarbeiter weiterhin behalten wollen. Bei Interesse vermittle ich Ihnen gerne einen unverbindlichen Termin (meine Kontaktdaten finden sich am Ende des Artikels).
Einzelne Maßnahmen sind auch unter Umstände kombinierbar, wobei man unbedingt darauf achten muss, dass gewisse Konstellationen entweder nicht möglich sind oder sehr bedacht zur Anwendung kommen.
Hierzu kurz die "Fördergeschichte" unserer Office Managerin im KMU Center. Die Förderkarriere begann mit einer Arbeitsstiftung (AQUA) und ging fließend in einen Innovationsassistent über. Begleitend war dies mit einer Eingliederungsbeihilfe, wodurch sich eine temporäre Überschneidung mit dem Innovationsassistent ergab. Da keine Doppelförderung bei der Mitarbeiterkostenförderung möglich ist, wurde ein Teil des Zuschusses natürlich nicht ausgezahlt.
Da jedoch die Zusage eines Innovationsassistenten etliche Monate dauern kann, riskiert man eine mögliche "Doppelgleisigkeit". Um die Förderhistorie abzurunden haben wir noch während des Innovationsassistenten für das MBA Studium eine Qualifizierungsförderung eingereicht und genehmigt bekommen.
Ich würde mich über Ihr Interesse freuen, und beantworte gerne Ihre Fragen.
Teilen Sie mir Ihre eigenen Erfahrungen und Tipps mit, damit wir diese in weiterer Folge weitergeben können.
Ebenso würde ich mich freuen, wenn Sie an der kostenlosen Info-Veranstaltung zu diesem Thema teilnehmen. Neben meiner Wenigkeit und der Wiener Geschäftsleitung der KMU Akademie & Management AG wird auch die Leiterin des KMU Centers anwesend sein, und uns von ihren Fördererlebnissen zu berichten. Ergänzt wird dieser Event mit einem regen Erfahrungsaustausch. Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl von 15 Personen empfehle ich bei Interesse eine baldige Anmeldung und freue mich auf ein zeitnahes "Wiederlesen" oder sogar Wiedersehen!
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